geändert: 17.08.2009 [Drucken] [Start]

Freibad Neustadt
Öffnungszeiten, Eintrittspreise und Badeordnung

Öffnungszeiten | Eintrittspreise | Wasser/Wetter | Badeordnung

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Öffnungszeiten 2009

Platz
Weitere Informationen oder Änderungen auch am Aushang im Freibad und in der örtlichen Presse.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Badebetrieb/Saison

Beginn
Sa., 09.05.2009
Ende
Sa., 12.9.2009 (voraussichtlich)
 
Kurzfristige wetterbedingte Änderungen bitte direkt im Freibad unter Tel.: 05032/939707 erfragen.

Öffnungszeiten außerhalb der Ferien

Mo. / Mi / Fr.

Di. / Do.
07:00 - 09:00 Uhr
14:00 - 21:00 Uhr (verlängerte Öffnungszeiten)
07:00 - 09:00 Uhr
14:00 - 20:00 Uhr
Sa. / So.
09:00 - 20:00 Uhr (verlängerte Öffnungszeiten)
 

Öffnungszeiten in den Ferien

Mo. / Mi / Fr.
Di. / Do.
07:00 - 22:00 Uhr (verlängerte Öffnungszeiten)
07:00 - 20:00 Uhr
Sa. / So.
09:00 - 20:00 Uhr

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Eintrittspreise 2009

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Weitere Informationen oder Änderungen auch am Aushang im Freibad und in der örtlichen Presse.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Eintritt

Kinder/Jugendliche
1,50 EUR (ab 4 bis 18 Jahre)
Erwachsene
2,50 EUR
Geldwert-Karten
12,00 EUR (10er Karte Kinder/Jugendliche)
20,00 EUR (10er Karte Erwachsene)
Saison-Karten
Nicht übertragbare Karte
nur für Vereins-Mitglieder
10,00 EUR (Kinder/Jugendliche)
20,00 EUR (Erwachsene)
40,00 EUR (Familien)
 

Mitgliedsbeitrag

Kinder/Jugendliche
Erwachsene
Familien
15,00 EUR/Jahr (entspr. 1,25 EUR/Monat)
30,00 EUR/Jahr (entspr. 2,50 EUR/Monat)
60,00 EUR/Jahr (entspr. 5,00 EUR/Monat)

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Wasser und Wetter

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Wasser-Temperatur

Schwimmbad beheizt mit min. 22°C

Das Wasser wird von uns
angenehm temperiert und
gereinigt,
das Wetter können wir
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Badeordnung

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Weitere Informationen oder Änderungen auch am Aushang im Freibad.
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Badeordnung für das Freibad in Neustadt a. Rbge.
1.
Zweck der Badeordnung
1.1Die Badeordnung soll die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad gewährleisten. Sie wird durch Aushang im Eingangsbereich bekannt gegeben und ist für alle Badegäste und sonstigen Gäste des Freibades verbindlich.
1.2Mit dem Betreten des Freibades erkennt der Badegast die Bestimmungen dieser Badeordnung an. Es gelten ferner alle sonstigen Anordnungen des Freibadvereins Neustadt a. Rbge. (im folgenden kurz Freibadverein genannt) bzw. ihrer Beauftragten.
1.3Bei Vereins-, Schul- und sonstigen Gemeinschaftsveranstaltungen ist der jeweilige Übungsleiter bzw. Lehrer für die Beachtung der Badeordnung verantwortlich.
2.
Badegäste
2.1Die Benutzung des Freibades ist grundsätzlich jedem gestattet. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden oder Anstoß erregenden Krankheiten, Personen mit offenen Wunden und Hautausschlägen.
2.2Epileptiker, Geisteskranke und Personen, die sich in einem die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Zustand befinden, dürfen das Freibad nur in Begleitung von Aufsichtspersonen betreten.
2.3Kinder unter 7 Jahren dürfen das Freibad nur in Begleitung Erwachsener benutzen.
3.
Öffnungszeiten
3.1Die Benutzung des Freibades ist im Rahmen der Öffnungszeiten unbegrenzt. Die Öffnungszeiten werden vom Freibadverein festgesetzt und durch Aushang im Eingangsbereich bekannt gegeben.
3.2Das Betreten des Freibades ist nur zu den festgesetzten Öffnungszeiten mit einer gültigen Eintrittskarte erlaubt. Die an der Tageskasse gelöste Eintrittskarte gilt nur zum einmaligen Besuch und verliert beim Verlassen des Freibades ihre Gültigkeit. Jahreskarten gelten für eine Badesaison.
3.3Letzter Einlass ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
3.4Bei Überfüllung kann der die Aufsicht führende Schwimm-Meister vorübergehend den Einlass sperren.
3.5Bei schlechtem Wetter oder an betriebsschwachen Tagen können die Öffnungszeiten eingeschränkt werden.
3.6Bei anhaltend schlechtem Wetter oder aus organisatorischen Gründen kann das Freibad ganz geschlossen werden.
3.7Aus besonderen Anlässen kann der Freibadverein für einzelne Tage das Freibad zeitweise oder für den sonstigen Badebetrieb geschlossen halten.
3.8Die Entscheidung zu Ziffer 3.5, zu Ziffer 3.6 und zu Ziffer 3.7 trifft der Freibadverein im Einzelfall.
3.9Das Betreten des Freibades durch geschlossene Gruppen ist nur nach vorheriger Anmeldung beim Schwimm-Meister möglich. Später eintreffende Angehörige dieser Gruppen haben keinen Anspruch auf Einlass.
4.
Badekleidung
 Der Aufenthalt im Badebereich ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft der Schwimm-Meister.
5.
Pflegliche Badbenutzung
5.1Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz. Für die Beseitigung von Verunreinigungen erhebt der Freibadverein die dadurch entstehenden Kosten.
5.2Papier und sonstige Abfälle sind in die aufgestellten Abfallkörbe zu werfen.
5.3Findet ein Badegast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dieses sofort dem Schwimm-Meister mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
6.
Verhalten im Bad
6.1Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten verstößt und der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft.
6.2Der Betrieb von Rundfunkgeräten, CD-Playern oder anderen Musikinstrumenten ist nur insoweit gestattet, als andere Personen dadurch nicht gestört oder belästigt werden. Nicht gestattet ist das Wegwerfen von Gegenständen aller Art sowie das Mitbringen von Tieren.
6.3Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Beckens benutzen. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Es ist untersagt, andere unterzutauchen oder in das Schwimmbecken zu stoßen oder Badegäste in irgendeiner Weise zu belästigen. Ballspiele sind nur auf dem hierfür vorgesehenen Platz erlaubt.
7.
Aufsicht
7.1Das Badepersonal ist berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der Badeordnung zu überwachen. Der Schwimm-Meister ist befugt, Personen, die trotz Ermahnungen gegen die Bestimmungen der Badeordnung verstoßen, aus dem Freibad zu verweisen. Den vorstehend genannten Personen kann der Zutritt zum Freibad zeitweise oder dauernd untersagt werden. Im Falle der Verweisung aus dem Freibad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.
7.2Wünsche und Beschwerden sind an den Freibadverein zu richten, sofern sie nicht schon unmittelbar vom Badepersonal behoben werden können.
8.
Haftung
8.1Das Betreten des Freibades sowie das Benutzen der Badeeinrichtungen geschieht auf eigene Gefahr der Badegäste. Bei Unfällen haftet der Freibadverein nur, wenn ihm hinsichtlich der Beschaffenheit der Anlagen und Einrichtungen oder des Verhaltens ihres Personals Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
8.2Für Verlust oder Beschädigungen von Geld- oder Wertsachen und Bekleidungsstücken haftet der Freibadverein nicht. Dieses gilt auch für auf den Parkplätzen abgestellte Fahrzeuge sowie für vor dem Freibad abgestellte Fahrräder.
8.3Eine Verpflichtung des Badepersonals, Geld- oder Wertsachen sowie Bekleidungsgegenstände zur Aufbewahrung anzunehmen, besteht grundsätzlich nicht.
8.4Unfälle sind unverzüglich dem Schwimm-Meister zu melden. Schadenersatzansprüche können nur beim Freibadverein geltend gemacht werden.
9.
Fundsachen
 Gegenstände, die im Freibad gefunden werden, sind beim Schwimm-Meister abzugeben. Mit den Fundgegenständen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren (§§ 965 bis 984 des BGB).
 
Neustadt, im Mai 2006
 
Freibadverein Neustadt a. Rbge.   



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